Nach Abschluss eines Segeltörns stellt dir dein Skipper selbstverständlich einen Seemeilennachweis aus. Er ist nicht nur eine schöne Erinnerung an den Segeltörn, sondern dient auch als Nachweis der gesegelten Seemeilen für die Zulassung zu einer Segelscheinprüfung. Nach deutschem Führerscheinrecht müssen z.B. folgende Seemeilen erbracht werden:
- für den SKS: Nachweis über 300 ersegelte Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich
- für den SSS: Nachweis über 1000 ersegelte Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter
- für den SHS: Nachweis über mind. 1000 ersegelte Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer
Nähere Informationen zu den Sportbootscheinen gibt es z.B. beim Deutschen Segler Verband.